Die Schlichtungsstelle

Die Kunden der niedersächsischen Sparkassen können sich an die unabhängige Schlichtungsstelle des Sparkassenverbandes Niedersachsen (SVN) wenden, wenn sich eine Streitigkeit mit der Sparkasse nicht einvernehmlich beilegen lässt. Dem Verfahren sind alle Mitgliedssparkassen des SVN angeschlossen.

Verfahrensgegenstand

Privatkunden können sich bei Meinungsverschiedenheiten mit ihrer Sparkasse an die Schlichtungsstelle wenden; bei gewerblichen und freiberuflichen Tätigkeiten kann die Schlichtung abgelehnt oder eingeschränkt werden. Darüber hinaus kann das Verfahren auch durchgeführt werden, wenn dem Beschwerdeführer entgegen der Empfehlung der „Deutschen Kreditwirtschaft“ die Einrichtung eines Girokontos auf Guthabenbasis („Girokonto für jedermann“) verweigert wurde.

Eine Schlichtung ist nicht möglich, wenn sich bereits ein Gericht, eine Aufsichtsbehörde oder eine andere außergerichtliche Schlichtungsstelle mit dem Vorgang beschäftigt (hat) oder der Anspruch bereits verjährt ist. Eine Schlichtung kann auch dann nicht erfolgen, wenn der streitige Sachverhalt nur durch die Anhörung von Zeugen ermittelt werden kann oder er eine in der höchstrichterlichen Rechtsprechung noch nicht entschiedene Rechtsfrage betrifft.

Verfahrensablauf

Beschwerden sind schriftlich unter kurzer Schilderung des Sachverhaltes und unter Beifügung der zum Verständnis des Vorganges notwendigen Unterlagen (z.B. Verträge, Konto-/Depotauszüge oder bereits geführter Schriftverkehr mit der Sparkasse) zu richten an:

Sparkassenverband Niedersachsen
Schlichtungsstelle
Postfach 43 80
30043 Hannover

Ist die Beschwerde zulässig, wird zunächst eine Stellungnahme der betroffenen Sparkasse eingeholt. Sofern Diese der Beschwerde nicht abhilft oder sie sich nicht in sonstiger Weise erledigt, erfolgt eine Prüfung durch die Schlichtungsstelle. Hält die Schlichtungsstelle eine Beschwerde für ganz oder teilweise begründet, so unterbreitet sie den Parteien auf Grundlage gesetzlicher Bestimmungen einen Schlichtungsvorschlag. Dieser ist jedoch weder für den Kunden noch für die Sparkasse bindend.

Vertraulichkeit

Alle Kundenbeschwerden werden selbstverständlich vertraulich behandelt.

Vorteile des außergerichtlichen Schlichtungsverfahrens

Das Verfahren ist für den Kunden kostenlos; er hat lediglich seine eigenen Auslagen (z. B. Portokosten, Rechtsanwaltskosten) zu tragen. Rechtsnachteile hat der Kunde nicht zu befürchten: Ist er mit dem Vorschlag der Schlichtungsstelle nicht einverstanden, so kann er nach wie vor die ordentlichen Gerichte anrufen.