Die ZVK-Sparkassen hat die Aufgabe, den Mitarbeitern öffentlich-rechtlicher Sparkassen und des SVN
sowie sonstiger Mitglieder der Sparkassen-Finanzgruppe eine zusätzliche Alters-,
Berufsunfähigkeits-, Erwerbsunfähigkeits- und Hinterbliebenenversorgung nach Maßgabe ihres Statuts
zu gewähren. Sie ist eine kommunale Zusatzversorgungseinrichtung im Sinne des § 3 des
Tarifvertrages über die Versorgung der Arbeitnehmer kommunaler Verwaltungen und Betriebe. Das
Kassenvermögen ist ein Sondervermögen des SVN.
Mitglieder der ZVK-Sparkassen können öffentlich-rechtliche Sparkassen und andere juristische
Personen der Sparkassenorganisation sein, sofern sie das für die Mitglieder der in der Vereinigung
der kommunalen Arbeitgeberverbände zusammengeschlossenen Arbeitgeberverbände geltende
Versorgungstarifrecht oder ein Tarifrecht wesentlich gleichen Inhalts tarifvertraglich oder
allgemein einzelarbeitsvertraglich anwenden. Organe der ZVK-Sparkassen sind die Geschäftsleitung,
der Kassenausschuss und die Mitgliederversammlung. Die Mitarbeiter sind Bedienstete des SVN. Die
ZVK-Sparkassen hat ihren Sitz in Emden. Sie unterliegt der Aufsicht durch das Niedersächsische
Finanzministerium. Bekanntmachungen der ZVK-Sparkassen, deren Veröffentlichung vorgeschrieben ist,
erfolgen im Niedersächsischen Ministerialblatt. Die ZVK-Sparkassen ist Mitglied in der ‚
Arbeitsgemeinschaft kommunale und kirchliche Altersversorgung e. V. (AKA)', Denninger Straße 37,
81925 München.
Emder Zusatzversorgungskasse für Sparkassen
Große Straße 58
26721 Emden
Telefon: 04921 8994-0
Telefax: 04921 89 94-50
e-mail:
sekretariat@zvk-sparkassen.de
Homepage:
www.zvk-sparkassen.de
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