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Die Pflichtversicherung in Kürze
Allgemeines
Die ArbeitnehmerInnen der ZVK-Mitgliedsein-
richtungen unterliegen grundsätzlich der Ver-
sicherungspflicht. Hier finden Sie die Antworten auf häufig gestellte Fragen
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Beiträge
Hier erfahren Sie mehr über die Finanzierung des Punktemodells oder wollen Sie mehr über die steuer- und sozialversicherungsrechtliche Behandlung der Arbeitgeberbeiträge wissen?
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Downloads auf einen Blick
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Punktemodell
Sie möchten mehr zu der Funktionsweise des Punktemodells erfahren, z.B. auf welcher Grundlage und wie Versorgungspunkte ermitelt werden?
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Leistungen
Welche Leistungen können wann, von wem, in welcher Höhe und wie geltend gemacht werden? Antworten auf Fragen.
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Überleitungen / Portabilität
Innerhalb des öffentlichen und kirchlichen Dienstes werden bei einem Arbeitgeberwechsel verbunden mit einem gleichzeitigem Wechsel der Zusatzversorgungseinrichtung (ZVE) die bisher erworbenen Anwartschaften i.d.R. auf die neu zuständige ZVE übertragen. Bei einem Wechsel aus oder in die Privatwirtschaft ist dieses an Bedingungen geknüpft.
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Startgutschriften
Das zum 1. Januar 2002 eingeführte Punktemodell hat das bis zum 31. Dezember 2001 gültige Gesamtversorgungssystem abgelöst. Die im Gesamtversorgungssystem erworbenen Anwartschaften waren in so genannten Startgutschriften abzubilden.
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So erreichen Sie uns:
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Große Strasse 58
26721 Emden
Tel.: 04921 8994-0
Fax: 04921 8994-50
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Arbeitsgemeinschaft kommunale und kirchliche Altersversorgung e.V.
Kommunaler Arbeitgeberverband Niedersachsen