Hinweis zur Durchführung von Veranstaltungen und Covid-19
Auf Grundlage des niedersächsischen Stufenplans „Nach dem Shut down – Neuer Alltag in Niedersachsen“ ist unser Präsenzbetrieb seit Mai 2020 wieder aufgenommen.
Bei den Veranstaltungen in unserem Haus sind die folgenden Maßnahmen zu beachten:
• Einhaltung eines Mindestabstandes von 1,5 Metern zu anderen Personen.
• Benutzung von Aufzügen mit maximal einer Person.
• Mit den Händen nicht das Gesicht - insbesondere die Schleimhäute - berühren, d. h. nicht an Mund, Augen und Nase fassen.
• Gegenstände wie z. B. persönliche Arbeitsmaterialien, Stifte o. ä. nicht mit anderen Personen teilen.
• Den Kontakt mit häufig genutzten Flächen wie Türklinken oder Fahrstuhlknöpfen minimieren.
• Beachtung der Husten- und Nieshygiene (in die Armbeuge).
• Regelmäßiges Händewaschen (min. 30 Sekunden) mit Seife, alternativ mit Desinfektionsmitteln.
• Ab dem 22.10.2020 gilt auf allen Verkehrsflächen des SVN die Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Auf den Sitzplätzen der Veranstaltungs- und Seminarräume besteht diese Verpflichtung nicht.
• Die Sitzordnung in den Akademieräumen ist während der Veranstaltungen der Sparkassenakademie beizubehalten.
• Desinfektion von Computertastaturen und –mäusen der Akademie vor und nach der Nutzung mit den bereitgestellten Desinfektionsmitteln.
Wir freuen uns darauf, Sie in unseren Räumen begrüßen zu dürfen.