Sparkassen unterstützen Hotels und Gaststätten in der Corona-Krise

Neben Förderkrediten auch andere Unterstützungsmöglichkeiten

29.04.2020 - Pressemitteilung 4/20

Das Hotel- und Gaststättengewerbe ist von den Auswirkungen der Corona-Krise besonders stark betroffen. Über die Situation der Branche und welche Hilfsmöglichkeiten es für sie gibt, haben sich Detlef Schröder, Präsident des Landesverbandes Niedersachsen im Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) und Thomas Mang, Präsident des Sparkassenverbandes Niedersachsen (SVN) ausgetauscht.

Schröder berichtet aus einer kürzlich durchgeführten Befragung unter den niedersächsischen DEHOGA-Mitgliedern: „Insbesondere die kleineren Unternehmen des Gastgewerbes schätzen die Corona-Krise als existenzbedrohend ein und über 90 Prozent der befragten Mitglieder haben schon einen Antrag auf Zuschüsse von Bund und Land gestellt.“ Der DEHOGA-Landesverband Niedersachsen zählt etwa 5 000 Mitglieder. „Von 82 Prozent unserer befragten Mitglieder wissen wir, dass die von Bund und Land bisher zur Verfügung gestellten Zuschuss- und Darlehensprogramme als Hilfe nicht ausreichen werden“, so Schröder weiter. Er gibt an, dass die Mitglieder einen durchschnittlichen Liquiditätsbedarf von rund 33 000 Euro im Monat haben.

„Die Schwierigkeit ist, dass die Unternehmen im Hotel- und Gaststättengewerbe in der Regel eine geringere Eigenkapitalausstattung haben, als der Durchschnitt der Wirtschaft“, kommentiert Thomas Mang die Feststellung des DEHOGA. Das bisherige KfW-Kreditprogramm sieht keine Ausnahmen in der Kreditbewertung für einzelne Branchen vor, aus diesem Grund bestanden für die Unternehmen in dieser Branche bisher nur wenig Chancen, von dem Programm zu profitieren.

Hoffnung macht das neue Schnellkreditprogramm der KfW: Mit einer Haftungsübernahme durch die Bundesregierung in Höhe von 100 Prozent und einer Laufzeit von 10 Jahren kann es auch für Unternehmen aus der Hotel- und Gaststättenbranche eine Erleichterung bringen. Die ersten beiden Jahre der Darlehenslaufzeit sind zudem von der Tilgung freigestellt.

Die Sparkassen in Niedersachsen stehen ihren Kundinnen und Kunden in dieser Zeit aber nicht nur für die Vermittlung von Förderkrediten zur Verfügung. „Vielen Unternehmen konnten wir in der ersten großen Not vor allem mit Stundungen und Tilgungsaussetzungen bei bestehenden Darlehen helfen“, so Mang. „Und natürlich ermitteln unsere Berater dann gemeinsam mit den Kunden, welche Möglichkeiten ihnen noch zur Verfügung stehen. Nicht nur in der aktuellen Krisensituation benötigen die Unternehmen Hilfe, auch das beginnende Geschäft beim Wiederanlaufen der Wirtschaft muss schließlich befeuert werden“, ergänzt Mang.

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