"Unsere Sparkassen führen in der aktuellen Krise täglich über 5.000 Beratungsgespräche"

Interview mit Präsident Thomas Mang zu den Aktivitäten der Sparkassen in der Corona-Krise. Erschienen am 27.04.2020.

Die Corona-Krise ist nicht nur eine existenzielle Herausforderung für das deutsche Gesundheitssystem, sondern auch für viele Unternehmen. Wie können Sparkassen schnell helfen?

Das wichtigste in der aktuellen Situation sind gerade für Unternehmenslenker zuverlässige Informationen und ein persönlicher Ansprechpartner. Wir sehen da einen riesigen Bedarf: Es gibt ja neben den Hilfen des Bundes auch die Programme der Länder – und in vielen Fällen geht es schlicht um den Umgang mit bestehenden Krediten. Die 41 Sparkassen in Niedersachsen führen mit ihren gewerblichen Kunden in der aktuellen Krise täglich über 5 000 Beratungsgespräche. Die Förderkredite von KfW und NBank, die so oft die Schlagzeilen bestimmen, sind dabei nur der kleinste Teil der Unterstützung. Auf Basis einer langjährigen und vertrauensvollen Geschäftsbeziehung helfen wir Unternehmen, die von der Corona-Krise betroffen sind, viel häufiger ohne großen bürokratischen Aufwand mit erweiterten oder neuen Kreditlinien, zusätzlicher Liquidität oder mit dem Pausieren von Zins und Tilgung für bestehende Kredite. Das ist die Realität, die aber im medialen Hype um die Förderkredite etwas unterbelichtet wird.

Es gibt Kritik aus Teilen der Politik und auch von Wirtschaftsverbänden, die Hausbanken würden nicht schnell genug handeln…

Es ist nachvollziehbar, dass Kreditprüfungen für einen Unternehmer, der schnell Geld braucht, nie schnell genug gehen können. Weniger nachvollziehbar ist es für uns, dass die verständliche Ungeduld noch von einzelnen Politikern und Verbandsvertretern verstärkt wird. Denn wahr ist auch: Die niedersächsischen Sparkassen haben schon in fast 15 000 Fällen ihren gewerblichen Kunden ganz ohne Zutun von KfW und NBank Luft verschafft, indem sie für bestehende Kredite Zins und Tilgung vorübergehend ausgesetzt haben. Anträge auf KfW-Förderkredite, für die die KfW eine Risikoprüfung durch die Hausbanken oder Sparkassen vorsieht, werden mit Hochdruck bearbeitet.

Schon kurz nach dem Start der KfW-Förderkredite floss das erste Geld an Kunden. Das war nur möglich, indem wir als Hausbank der Unternehmen teilweise sogar am Tag der Antragstellung selbst mit Finanzierungen in Vorleistung gegangen sind.

Solo-Selbständige und Kleingewerbetreibende erhalten Zuschüsse direkt über die Landesverwaltungen.

Richtig – das sind direkte Zuschüsse aus Steuergeldern. Sie müssen – anders als Kredite – nicht zurückgezahlt werden. Bei Krediten – auch und gerade wenn dafür letztlich die Steuerzahler mithaften – ist eine Prüfung durch die Politik und durch die KfW zwingend vorgeschrieben. Was passiert, wenn im Interesse der Schnelligkeit der genauen Prüfung nicht mehr so viel Raum gegeben wird, konnte man bei den direkten Zuschüssen im Zuge der Corona-Krise sehen: In einzelnen Fällen haben Kriminelle die staatlichen Gelder, die Unternehmen durch die Corona-Krise helfen sollten, auf ihre Konten umgeleitet – und damit allen wirklich hilfsbedürftigen Unternehmern das Leben zusätzlich schwergemacht. Steuerzahler, Sparer und auch die Eigentümer und Träger der Hausbanken können zu Recht erwarten, dass wir bei der Kreditvergabe zwar schnell arbeiten, aber dennoch die notwendige Sorgfalt an den Tag legen, damit so etwas nicht passiert.

Die KfW hat zusätzlich zu ihren ersten Förderkreditprogrammen einen sogenannten "Schnellkredit" aufgelegt – eine Reaktion auf vermeintlich lange Bearbeitungszeiten?

Für den sogenannten "Schnellkredit" hat die KfW den Prüfungsumfang deutlich reduziert, den die Hausbanken und damit auch Sparkassen durchführen müssen. Unter anderem ist keine umfassende Kreditrisikoprüfung mehr vorgesehen. Vielmehr reicht die Vorlage standardisierter Unterlagen aus, das beschleunigt den Vergabeprozess bei diesen Krediten zusätzlich. Außerdem übernimmt die KfW bei dem Schnellkredit 100 Prozent der Haftung für den Fall, dass der Kreditnehmer seine Kreditverpflichtungen nicht erfüllen kann. Damit steht das Programm auch Unternehmen offen, die unter den heutigen Corona-Bedingungen keine umfassende Fortführungsprognose abgeben können. Gleichwohl bleibt es ein Kredit. Er muss zurückgezahlt werden. Und es können ihn auch nur Unternehmen bekommen, die im Durchschnitt der letzten drei Jahre Gewinn gemacht haben.

Welche Angebote speziell aus Niedersachsen stehen den Unternehmen zur Verfügung?

Der zum 18. April 2020 geänderte Liquiditätskredit richtet sich mit einer Kreditsumme bis 50 000 Euro an freiberuflich Tätige und kleine Unternehmen bis zu 10 Beschäftigten, die ihre Betriebsstätte in Niedersachsen haben. Er dient der Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit und zur Finanzierung von Betriebsmitteln. Die Laufzeit wurde auf 10 Jahre verlängert, um den Kapitaldienst der Unternehmen nicht zu stark zu belasten.

Um Liquiditätsengpässe zu vermeiden, bietet die NBank als einen weiteren Schritt die Möglichkeit an, für verschiedene Kredite eine Tilgungsaussetzung zu beantragen1. Dies ist für den Zeitraum bis zum 30. Juni 2020 möglich. Für die Leistungsrate im März 2020 kann die Hausbank für die Endkreditnehmer eine Rückerstattung der Tilgung bei der NBank beantragen.

Seit dem 01. April 2020 stellt die NBank, ergänzend zur Corona-Soforthilfe des Landes, die bereits angekündigten zusätzlichen Mittel des Bundes für Kleinunternehmen bereit. Die Förderung besteht aus einer Einmalzahlung in Höhe von bis zu 25 000 Euro (gestaffelt nach Beschäftigtenanzahl; bis zu 49 Beschäftigten). Bereits erhaltene Zuschussförderungen aus dem vorausgegangenen Landesprogramm werden in voller Höhe angerechnet.

Die NBank hat bereits über 95 000 Anträge mit einem Volumen von über 600 Mio. Euro bewilligt.

Aber warum tun sich die Hausbanken so schwer bei Krediten, bei denen sie nur 10 oder 20 Prozent der Haftung übernehmen müssen?

Wir vergeben immer einen Kredit über 100 Prozent und müssen für die gesamte Summe die Kreditprüfung durchführen. Bei den aktuellen Förderkrediten machen wir das für 80 oder 90 Prozent der Kreditsumme stellvertretend für die KfW. Zu Recht würde uns die Öffentlichkeit kritisieren, wenn wir dort weniger sorgfältig wären, nur, weil dies im Zweifelsfalle Geld der Steuerzahler wäre. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stellen sich dieser Aufgabe und nehmen sie verantwortungsvoll wahr. Wir tun, was möglich und verantwortbar ist, um unseren Kunden und unserer Region durch die Krise zu helfen. Ich denke, dass Sparkassenmitarbeiter Lob und nicht Kritik verdient haben, wenn sie dafür arbeiten, dass das Geld wirklich da ankommt, wo es gebraucht wird und zurückgezahlt werden kann.

Jetzt haben wir vor allem über Unternehmen gesprochen, was ist mit privaten Kreditnehmern?

Auch ihren Privatkunden stehen die Sparkassen in dieser schwierigen Zeit zur Seite: Bereits seit dem 26. März 2020 sind Sparkassen bereit, Zins- und Tilgungsleistungen für Privatkunden auszusetzen, wenn diese Corona-bedingt Einnahmeausfälle haben und auch auf anderem Wege ihre Kreditraten nicht zahlen können. Die Aussetzungszeiträume gehen in vielen Fällen sogar über die gesetzlich vorgeschriebenen drei Monate hinaus. Private Kunden können die Aussetzung selbst in unserer Internetfiliale digital beantragen. Davon haben bei den Sparkassen in Niedersachsen schon mehr 100 000 Kunden Gebrauch gemacht. Unsere Sparkassen hier in Niedersachsen nehmen, wie alle anderen Sparkassen und Landesbanken, ihre Verantwortung umfassend wahr.

 

1 Niedersachsen-Kredit, Niedersachsen-Gründerkredit, Unternehmerkredit Energieeffizienz Niedersachsen, Niedersachsen-Kredit-Energieeffizienz Gebäude und Niedersachsen-Kredit Energieeffizienz Produktion

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